Radarwarner nicht erlaubt – na und?

Gerade heute wurde ja noch einmal eine Sau durch’s Dorf getrieben, die da heißt: Radarwarner sind nicht erlaubt in Deutschland (in anderen Ländern schon), aber wir wollen Euch das jetzt mal erlauben.

Nun, wenigstens beginnt mann jetzt mal zuzugeben, das unserer System der Verkehrsüberwachung in der gegenwärtigen Form sowohl i.H. auf die extreme Anwendung, als auch hinsichtlich der Sanktionen ein jedes vernünftige Maß überschritten hat und rein fiskalischen Zwecken dient. Allein deswegen mE schon verfassungswidrig.

Wer mit einem Radarwarner erwischt wird, soll 75 € zahlen und wird obendrein noch mit 4 Punkten in der schönen Stadt Flensburg bedacht. Geht’s noch? Nur weil jemand in Notwehr handelt, um den Raubrittern der Straße zu entgehen, soll er gleich mal zusätzlich löhnen? Ich erspare mir lieber jeden weiteren Kommentar, am Ende bekomme ich noch 8 Punkte auf’s Auge gedrückt.

Wichtig ist der Hinweis auf den Umstand, dass uns Autofaher das gar nicht weiter interessieren muss. Das wir die Melkkuh der Nation sind, ist eh schon lange klar. Doch erwischt hat man noch niemanden, obwohl Radarwarner zumindest auf Smartphones millionenfach im Einsatz sind. Das geht auch gar nicht. Denn wie will man das denn feststellen? Ein Polizist kann nicht einfach sagen „Zeigen Sie mir doch einfach mal Ihr Handy“ und dann darauf herumschnüffeln ohne richterlichen Beschluss. Denn das verstößt insbesondere gegen den Datenschutz.

Also liebe Leute, es juckt uns eigentlich nicht, aber schafft den Blödsinn ruhig ab und überdenkt bei dieser Gelegenheit auch gleich das System der Verkehrsüberwachung!

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