Daily Archives: 17.12.2014

Widerruf der Bestellung zum Datenschutzbeauftragten

Ein Datenschutzbeauftragter muss namentlich in einer Bestellungsurkunde “bestellt” werden. Vorher darf er diesen Job nicht ausüben. Diese Bestellung kann nur aus wichtigem Grund widerrufen werden (und der muss dann wirklich “schwergewichtig” sein). Das Bundesarbeitsgericht entschied wie folgt (Az. 10 AZR 562/09): Weder Mitgliedschaft im Betriebsrat noch die Entscheidung etwa einen Externen mit dem Datenschutz betrauen …

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