Sie befinden sich aktuell in den EDV/IT- & Bewertungssachverständiger Blog-Archiven für den folgenden Tag 27.7.2009.
| M | D | M | D | F | S | S |
|---|---|---|---|---|---|---|
| « Jun | Aug » | |||||
| 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | ||
| 6 | 7 | 8 | 9 | 10 | 11 | 12 |
| 13 | 14 | 15 | 16 | 17 | 18 | 19 |
| 20 | 21 | 22 | 23 | 24 | 25 | 26 |
| 27 | 28 | 29 | 30 | 31 | ||
- Apple (1)
- Computer-Forensik (1)
- Dies&Das (14)
- Dieses Blog (7)
- Entspannung (1)
- Erfolg (10)
- Finanzanalyse (5)
- Finanzkrise (14)
- Freiberufler (14)
- Geldanlage (4)
- Genörgel (3)
- Gutachter (2)
- In eigener Sache (4)
- Internet-Marketing (2)
- IT-Sicherheit (1)
- Kunden gewinnen (1)
- Linktipp (1)
- Marketing&Vertrieb (16)
- Mentales (1)
- Mobile Forensik (1)
- Networking (1)
- Rente (1)
- Strategie (1)
- Video (1)
- Werbung (1)
- Wirtschaft (1)
- www.lressmann.de (1)
- Zeitmanagement (1)
- Zitate (10)
- 14.5.2012: Einfach frei: Das Modell der österreichischen Schule der Nationalökonomie
- 2.5.2012: Spruch des Monats - Mai
- 7.4.2012: Spruch des Monats - April
- 22.3.2012: Forensisches Duplikat / Datenträger-Image
- 2.3.2012: Spruch des Monats - März
- 27.2.2012: Woran Freiberufler jetzt unbedingt denken müssen
- 9.2.2012: Spruch des Monats - Februar 12
- 31.1.2012: DNS-Changer - Schadschoftware selbst beseitigen
- 7.1.2012: Spruch des Monats - Januar
- 13.12.2011: Spruch des Monats - Dezember
- Mai 2012
- April 2012
- März 2012
- Februar 2012
- Januar 2012
- Dezember 2011
- November 2011
- Oktober 2011
- September 2011
- August 2011
- Juli 2011
- Juni 2011
- Mai 2011
- April 2011
- März 2011
- Februar 2011
- Januar 2011
- Dezember 2010
- November 2010
- Oktober 2010
- Juli 2010
- Juni 2010
- Mai 2010
- April 2010
- März 2010
- Februar 2010
- Januar 2010
- Dezember 2009
- November 2009
- Oktober 2009
- September 2009
- August 2009
- Juli 2009
- Juni 2009
- Mai 2009
- April 2009
- März 2009
- Februar 2009
Archive für 27.7.2009
Freiberufler aufgepaßt: Powerformel zur Stundensatz-Kalkulation
27.7.2009 von Lutz Ressmann.
Gibt es eigentlich eine Möglichkeit, ganz schnell, ohne aufwendige Berechnungen und Schemata herauszufinden, zu welchem Stundensatz man seine guten Dienste anbieten kann bzw. muß, damit man am Ende
des Jahres nicht gar einen Verlust realisiert? Natürlich! Wenden Sie einfach folgende Formel an:
Jahresbruttogehalt, das man als Angestellter verdienen würde, dividiert durch die Anzahl fakturierbarer Stunden x 2.
Die erste Größe kann man sehr schnell über Gehaltstabellen ermitteln, die man beim Berufsverband, der IHK, HWK und im Internet abrufen kann (manchmal hilft auch die eigene Erfahrung oder Umfragen im Kollegenkreis. Die zweite kann man je nach Branche im Intervall zwischen 1500 und 1600 Stunden im Jahr ansetzen (eher Richtung 1500). Mehr Stunden kann man in der Regel pro Jahr nicht in Rechnung stellen, da man ja noch eine gewisse Zeit für allgemeine Verwaltungstätigkeiten, Akquisition, usw. aufwenden muß. Außerdem wird auch mal der Freiberufler von einem heimtückischen Virus heimgesucht und ist doch tatsächlich so dreist, einige Tage im Jahr im Urlaub zu entspannen.
Angenommen, ich bin bisher als SAP-Consultant bei Firma XYZ beschäftigt. Habe ich ein paar Jahre Berufserfahrung auf dem Buckel und bin nicht bei irgendeiner 08/15-Klitsche beschäftigt, dann beträgt das Vergleichsgehalt etwa 70.000 schnuckelige Eurole per anno. Wenn ich jetzt auf den Trichter komme und sage, “Jetzt mache ich mich selbständig!” und der Chef kann mich mal (”Kiss me where it smells funny”), dann muß ich z.B. so rechnen:
70.000 / 1500 x 2 = 93,33 EUR.
Dies ist wohlgemerkt die Preisuntergrenze, d.h. die Grenze, an der ohne Verlust gearbeitet werden kann. Immer dran denken. Umsatz ist noch lange kein Gewinn. Auf diesen Satz schlagen Sie deshalb noch eine Sicherheitsmarge von 10-30% auf. Realisiere ich also diesen Satz und verkaufe mindestens die 1500 Stunden, dann stehe ich so da, wie ein Angestellter, der diese 70.000 verdient. Kalkulatorischer Unternehmerlohn nennt man das.
Ich habe das mal mit einigen detaillierteren Berechnungen verglichen und war erstaunt, wie exakt die Formel funktioniert. Probieren Sie es mal aus.
Der Satz enthält natürlich noch keine Reisekosten und Spesen. Wenn Sie also mal einen All-In-Satz berechnen müssen, der Reisekosten und Spesen enthält, weil Sie ein Projekt im Umfeld von sagen wir 300 km machen möchten, so schlagen Sie noch mal etwa 15 EUR pro Std. oben drauf, und zwar unabhängig vom ermittelten Basis-Satz. Vor allem dann, wenn Sie in einer Messestadt tätig werden wollen. Hotelpreise
von bis zu 200-400 EUR pro Übernachtung & Frühstück sind zu Messezeiten keine Seltenheit, falls Sie überhaupt ein Zimmer bekommen. Sie wollen doch wohl nicht in einer verwanzten Puffbude übernachten.
Wie? Zu teuuuuuerrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrr? Der Kunde, der Kunde höre ich es bellen, der zahlt doch solche Sätze nicht. Tut er aber doch. Allerdings nur, wenn er über eine gewisse Intelligenz und Erfahrung verfügt, wenn er wirklich einen wahrnehmbaren Vorteil erhält und wenn er eine gewisse Zahlungskraft aufweist.
Geschrieben in Freiberufler | Drucken | Keine Kommentare »